Reisebuchautorin - Marita Oppermann
Reisefotograf - Uwe Oppermann
Abrechnung von Übersetzungen | |
Meine Abrechnung erfolgt branchenüblich, analog zu § 17 ZSEG. | |
§ 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer einfach): | 1,00 Euro |
§ 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer mittel bis zu): | 3,00 Euro |
§ 17 ZSEG (Zeilenpreis Übersetzer schwer bis zu): | 4,30 Euro |
§ 17 ZSEG (Mindestentschädigung Übersetzer): | 13,00 Euro |
ist die Zahl der Zeilen in der Übersetzung (nicht im Quelltext!). |
Eine Zeile hat maximal 55 Anschläge (einschließlich Leeranschlägen). |
Für die Abrechnung ist die tatsächliche Länge der fertigen Übersetzung maßgebend. |
zu übersetzende Texte senden Sie bitte per E-Mail an |
oder per Fax an Tel. |